INHALTE UND ABLAUF
Bei der Ausbildung zum/zur Zahntechniker/in handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung.
1. Ausbildungsjahr
(u.a.)
2. Ausbildungsjahr
(u.a.)
3./4. Ausbildungsjahr
(u.a.)
EMPFEHLUNGSSÄTZE FÜR AUSBILDUNGSVERGÜTUNGEN
Empfehlungssätze für Ausbildungsvergütungen ab dem Ausbildungsjahr 2025:
* Infolge der Anhebung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung müssen die Empfehlungssätze für die Ausbildungsvergütung für das Lehrjahr 2025 angepasst werden. Der Vorstand schlägt die o.a. Empfehlungssätze vor, diese müssen erst noch auf der kommenden Frühjahrs-Innungsversammlung durch die Mitglieder beschlossen werden, ehe sie gültig sind.
Bitte beachten Sie, dass diese Empfehlungssätze für neue Ausbildungsverträge gelten, die ab dem Jahr 2025 geschlossen werden. Der Vorstand der SZI weist alle Ausbildungsbetriebe darauf hin, dass selbstverständlich auch bestehende Verträge angepasst werden können.
LEHRVERTRAG HWK MÜNCHEN UND OBERBAYERN
LEHRVERTRAG HWK NIEDERBAYERN OBERPFALZ
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