Bei Fragen, wenden Sie sich an:
Frau Forst
Tel.. 089–599906 15
Fax: 089–599906 05
E-Mail: forst@szi.de
Gesellenprüfung Teil I 2024
Anmeldefrist und Berichtsheftabgabe:
12. April 2024
Modellausgabe:
Mittwoch 15. Mai 2024
Infotag:
22. Juni 2024
Kenntnisprüfung:
Montag, 10. Juni 2024
Fertigkeitsprüfung:
- Gruppe 1: 01. Juli 2024
- Gruppe 2: 02. Juli 2024
- Gruppe 3: 03. Juli 2024
- Gruppe 4: 04. Juli 2024
- Gruppe 5: 05. Juli 2024
Gesellenprüfung (GP) 1 Winter 2023/2024:
Abholungsvollmacht für die Prüfungsarbeit
Gesellenprüfung (GP) 2 Sommer 2024:
Anmeldefrist und Berichtsheftabgabe:
12. April 2024
Modellausgabe:
Mittwoch 15. Mai 2024
Abholungsvollmacht für die Modelle
Infotag:
22. Juni 2024
Kenntnisprüfung:
Montag, 10. Juni 2024
Themeneingrenzung GP 2 Sommer 2024 (alte Prüfung)
Fertigkeitsprüfung:
- Gruppe 1: 08. - 11. Juli 2023
- Gruppe 2: 15. - 18. Juli 2023
- Mündliche Prüfung 19. Juli 2024
Versand der Ergebnisse voraussichtlich ab 22.Juli 2024
Arbeitsanleitung Erstellung Kontrollsockel
EINSENDESCHLUSS FÜR VORZEITIGE ZULASSUNG ZUR GESELLENPRÜFUNG ODER ABKÜRZUNG DER AUSBILDUNGSZEIT
Für die Winterprüfung.
Antrag muss bis 30. Juni bei der Innung eingereicht werden.
Für die Sommerprüfung.
Antrag muss bis 31. Januar bei der Innung eingereicht werden.
Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
STICHTAG FÜR DIE GESELLENPRÜFUNG.
Stichtag für die Winterprüfung ist der 31.03.
d.h. alle Lehrverträge die bis zum 31.03. enden, kommen in die Winterprüfung
Stichtag für die Sommerprüfung ist der 31.10.
d.h. alle Lehrverträge die bis zum 31.10. enden, kommen in die Sommerprüfung
FREISTELLUNG GESELLENPRÜFUNG.
§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG), dort heißt es:
(1) Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen 1. für die Teilnahme am Berufsschulunterricht, 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, 3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen, 4. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, und 5. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Vorsitzender des Gesellenprüfungsausschusses: stellv. Obermeister Andreas Ell
Mitglieder des Gesellenprüfungsausschusses:
Tanja Kurtz & Alexander Oberneder
Kontakt: info@szi.de
Simon Bruns, Lars Schöberlein
Kontakt: info@szi.de
Telefon: 089 599906-01
Bei Fragen, wenden Sie sich an:
Frau Forst
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Fax: 089–599906 05
E-Mail: forst@szi.de